Kleiner
Leitfaden zur Frage:
Wo und wie sollten Nisthöhlen aufgehängt werden?
Zu folgenden Punkten möchten wir
einige Hinweise aus der Praxis geben:
Allgemein
zur Aufhängung:
Für das Aufhängen unserer Nisthöhlen geben wir im
Einvernehmen mit der Vogelschutzwarte Baden-Württemberg
folgende Ratschläge:
Aufhängehöhe der Nisthöhlen 1B, 2M, 2B/N, 1N, 3S/V
und 2GR:
In umzäunten Grünflächen, in Waldschonungen, Dickungen
und in Gärten können Höhlen in Augenhöhe (1,5 bis 1,8 m)
hängen, um sie vom Boden aus kontrollieren und reinigen
zu können.
Sonst werden Nisthöhlen etwa 2,8 bis 3,5 m hoch
aufgehängt.
Größere Holzbeton-Nisthöhlen Nr. 4 und 5 für Eulen
und Hohltauben
werden in Höhen von 4 bis 6 m aufgehängt. Bei diesen
Höhlen erfolgt die Annahme schneller, wenn in die
vorgeformte Bodenmulde eine größere Schicht Hobelspäne,
Holzmull oder Sägemehl gestreut wird.
Bei Meisennisthöhlen legen Sie bitte keine Nist-Einstreu
ein. Kleinvögel bauen ihre Nester von neuem.
Richtung
des Fluglochs:
Das Flugloch sollte nach Südosten gerichtet sein. An
windgeschützten Aufhängeplätzen ist dies aber nicht
immer notwendig.
Anzahl der
Nistgeräte pro Hektar & Verteilung:
Die Zahl der Nisthöhlen ist abhängig vom jeweiligen
Lebensraum und dessen Umgebung. In Gärten kann an jeden
zweiten Baum eine Nisthöhle aufgehängt werden, wenn in
der Nachbarschaft Nistgeräte fehlen. Es gibt keinen
Mindestabstand für Vögel; an demselben Baum können zwei
Meisenpaare problemlos in direkter Nachbarschaft
zueinander brüten. Vögel bestimmen je nach
Nahrungsangebot und Jahreszeit ihren Mindestabstand
zueinander selbst.
In Wäldern können je nach Alter und Art der Bäume und je
nach „Schädlingsbefall" 1 bis 40 Nisthöhlen auf einem
Hektar Fläche (100 X 100 m) hängen. Die allgemeine
Verteilung
der Nisthöhlenarten sollte folgendermaßen sein:
Je nach Nisthöhlentyp und Lebensraum sollten die
Vorderwände wie folgt sein:
60 % Fluglochdurchmesser 32 mm oder oval (30 x 45 mm),
20 % Fluglochdurchmesser 26 bzw. 27 mm.
Die restlichen 20 % sollten sich aus Baumläufer- und
Halbhöhlen- oder Nischenbrüterhöhlen zusammensetzen.
Eine Faustregel gilt hierbei: Es sollten nicht alle
Nisthöhlen zur Jungenaufzucht besetzt werden, da ein
großer Rest als Übernachtungsquartier oder auch als
Nahrungsdepot genutzt
wird. In etwa 60 bis 70 % sollten Nester sein, erst dann
ist ein Sättigungsgrad mit Nisthöhlen erreicht.
Jährliche Schwankungen müssen aber berücksichtigt
werden.
Für Hohltauben oder den Rauhfußkauz und Waldkauz ist es
ratsam auf einer Fläche von 50 ha ein bis zwei Höhlen
aufzuhängen. Dies ist ein Minimum an Nistgeräten, um die
im Frühjahr heftig konkurriert wird. Sollte ein größerer
Nutzen zur Vorbeugung gegen „Schadinsekten" erfolgen, so
muss die Nisthöhlendichte entsprechend erhöht werden.
Reinigung:
Die Reinigung der Nisthöhlen, d. h. das restlose
Entfernen des alten Nestes, kann in Gärten und Wäldern
von Mitte September an erfolgen. Kratzen Sie das alte
Nest bitte nur heraus. Die Verwendung eines Sprays o. ä.
ist völlig unnötig und belastet sogar in jedem Fall die
Umwelt.
Falls das Nest extrem verschmutzt oder mit Parasiten
besetzt war, empfiehlt sich das Ausspülen der Nisthöhle
mit kaltem oder heißem Wasser und etwas Neutralseife.
Befestigung:
Stets wird bei SCHWEGLER -Nisthöhlen, die am Stamm
befestigt werden, je ein spezieller
Alunagel mitgeliefert. Die Verwendung dieses Alunagels -
Weichmetallnagels - ist sehr wichtig, damit der Baum
keinen Schaden nimmt, wie es bei der Verwendung von
Kupfer- oder Stahlnägeln der Fall wäre. Der weitere
Vorteil ist, dass das Sägeblatt im Sägewerk keinen
Schaden nehmen kann. Außerdem entsteht dabei kein
Funkenflug. Die Befestigung mit einem Alunagel ist
problemlos, durch den glatten Nagelschaft ist er auch
nach Jahren wieder entfernbar. Es bleibt nur eine
punktuelle Stammnarbe.
Fremdbelegung:
Durch die akute Wohnungsnot in unserer ausgeräumten oder
verfälschten Landschaft kann es vorkommen, dass
Nisthöhlen von ganz anderen Arten als ursprünglich dafür
vorgesehen, besiedelt werden. Beispielsweise können dies
folgende Arten sein: Hummeln, Wespen, verwilderte
Bienen, Hornissen, Haselmäuse und Bilche wie etwa
Siebenschläfer. Diese verdienen ebenso Ihren
persönlichen Schutz, Bitte lassen Sie diese unbeschadet
in den Nisthöhlen. Hängen Sie statt dessen zusätzlich
für diese Tiere weitere spezielle SCHWEGLER -Nisthöhlen
auf.
Neue
Nisthöhlen:
Diese sollten am besten im Herbst aufgehängt werden, da
sie im Winter den Vögeln auch als Nachtquartier dienen
und vor der Brutsaison auswittern können.
Das
Aufhängen von Fledermaushöhlen:
Die Aufhängung und Wartung von speziellen
Fledermaushöhlen wird auf der Fledermaus-Seite ausführlich
beschrieben.
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